Rücktritt des 1. Vorsitzenden

Am 06.02.2019 hat Christian Guse-Mann sein Amt als 1. Vorsitzenden überraschend niedergelegt. Das Amt des 1. Vorsitzenden wird nun von unserem Schatzmeister Michael Dunse kommissarisch bis zur Neuwahl auf unserer kommenden JHV weitergeführt.

Wir möchten in diesen Rahmen schon mal die Gelegenheit nutzen, um Christian ein großes Dankeschön für seine langjährige, aufopferungsvolle Tätigkeit als Vorsitzender zum Wohle des Vereins zu sagen. Michael freut sich, dass Christian ihm ein positives Signal zur Mithilfe bei dieser oder jener Fragestellung gegeben hat.

Auf unserer nächsten Jahreshauptversammlung haben wir gemeinsam die nicht einfache Aufgabe, unseren Vorstand wieder zu vervollständigen. Deshalb schon heute der Appell an alle: Unser Verein benötigt dringend Mitstreiter, die sich bereit erklären, aktiv in das Vorstandsgeschehen einzusteigen.

Winterliegeplatz 2018/19 – Trailer

Es stehen derzeit noch Trailer ohne Schild (Bootsname/Eigner) auf unserem Platz. Auch haben wir bisher kaum Anträge auf einen Stellplatz für den Winter vorliegen. Wir bitten darum, die Anträge bis zum 28.10.2018 beim Vorstand einzureichen und die Trailer mit einem Schild zu versehen.

Alle Trailer ohne Schild/Antrag Liegeplatz werden am 03.10.2018, wie im Sportschiper angekündigt, auf die Straße geschoben.

Schlauchboote am Steg: Änderung Hafenordnung

Die nachfolgend beschriebene Regelung für Schlauchboote bzw. Beiboote von Liegeplatzinhabern am Steg wurde vom Vorstand beschlossen:
Wer sein Schlauchboot im Wasser lassen möchte, muss dies mit einem Vorstandsmitglied absprechen, wenn das Beiboot einen potenziellen Liegeplatz für Gäste wegnimmt. Der Eigner muss das Schlauchboot sofort entfernen können, wenn Bedarf an dem Liegeplatz besteht. Es wird somit die Anwesenheit des Eigners vorausgesetzt. Bei Nichtbefolgung der Regelung wird das Schlauchboot am Steg in Rechnung gestellt. Zur Vermeidung von Problemen wird daher empfohlen, die Schlauchboote am Party-Steg festzumachen, da diese dort keinen Liegeplatz wegnehmen und niemanden stören.

Für unsere Gäste

Willkommen im Yachthafen des YCHB e.V.

Im Herzen von Bremen mitten in der Weser und geschützt hinter einem Leitdamm finden Sie unseren Yachthafen. Hier können Sie Ihr Schiff stromaufwärts mit stehendem Mast und ohne behindernde Brücken dauerhaft als Mitglied oder als Gast in direkter Stadtnähe nutzen. Genießen Sie unsere schöne und zentrale Lage mit der Sie ganztägig auf der Sonnenseite liegen, von wo aus die Bremer Schlachte und die Bremer City fußläufig zu erreichen sind.

Besuchen Sie uns und sichern Sie sich einen unserer attraktiven Liegeplätze im Yachthafen des YCHB e.V., als Gast oder gern auch als neues Mitglied!

Liegeplätze 2017

In der Saison 2017 haben wir noch Liegeplätze frei

Von der Wesermündung aus direkt vor den Toren der Bremer City & vor der Eisenbahnbrücke liegend haben wir noch Liegeplätze für Tages-Gäste, Langzeit-Gäste und natürlich auch für neue Mitglieder in dieser Saison zu vergeben.

⇒ Tipp: Durch die tolle Lage vor der 1. Brücke der Weser landeinwärts ist unser Liegeplatz auch noch für Segler problemfrei zu erreichen!

Beruhigt hinter dem Leitdamm in der Weser liegend wird unser Liegeplatz auch durch die Berufsschifffahrt kaum beeinträchtigt, die Bremer Schlachte und die Bremer City sind fußläufig zu erreichen.

>>> Kommen Sie uns doch einfach mal besuchen <<<

Liegegebühren:
Tagesgäste     1.- €/Meter pro Tag *¹,
Langzeitgäste  17.- €/Meter pro Monat*¹

*¹: bei Bedarf zzgl. Strom (2,50 €/Tag) & Wasser (2,00 € /50l, WC/Duschen frei.
für Liegezeiten über 3 Monate hinaus empfehlen wir eine Mitgliedschaft.

Arbeitsdienst Stegeinlagerung

Die Saison geht allmählich dem Ende entgegen und damit muss unsere Steganlage wie jedes Jahr wieder aus dem Wasser. Der Arbeitsdienst zur Stegeinlagerung ist diesjährig terminiert auf:

>>> 29.10.2016 um 9:30 h <<<

Wer an diesem Termin verhindert ist, hat die Möglichkeit, nach Rücksprache mit dem Technischen Leiter Thomas Kirsch oder dem 2. Technischen Leiter Holger Riesche am 28.10.2016 an den Vorarbeiten zur Einlagerung teilzunehmen. Dies ist begrenzt auf maximal 7 Personen.

INFO: Alle aktiven Mitglieder, Steglieger und Vorstandsmitglieder des Vereins sind gemäß unserer Satzung zur Teilnahme am Arbeitsdienst verpflichtet.