Schlauchboote am Steg: Änderung Hafenordnung

Die nachfolgend beschriebene Regelung für Schlauchboote bzw. Beiboote von Liegeplatzinhabern am Steg wurde vom Vorstand beschlossen:
Wer sein Schlauchboot im Wasser lassen möchte, muss dies mit einem Vorstandsmitglied absprechen, wenn das Beiboot einen potenziellen Liegeplatz für Gäste wegnimmt. Der Eigner muss das Schlauchboot sofort entfernen können, wenn Bedarf an dem Liegeplatz besteht. Es wird somit die Anwesenheit des Eigners vorausgesetzt. Bei Nichtbefolgung der Regelung wird das Schlauchboot am Steg in Rechnung gestellt. Zur Vermeidung von Problemen wird daher empfohlen, die Schlauchboote am Party-Steg festzumachen, da diese dort keinen Liegeplatz wegnehmen und niemanden stören.