Änderungen zu den Sportbootführerscheinen

Der DEUTSCHER SEGLER-VERBAND in Person von Dr. Germar Brockmeyer informiert in seiner Mail vom 22.10.2012 über Änderungen zu den Sportbootführerscheinen Binnen und See:
Die wichtigsten sind: Im Binnen- und Seebereich gilt jetzt eine Führerscheinpflichtgrenze von 11,03 kW (15 PS).
Im Bereich der Seeschifffahrtstraßen ist wie bisher ohne Altersgrenze das nicht gewerbsmäßige Führen eines Sportbootes mit einer Nutzleistung bis zu 3,68 kW (5 PS) zulässig. Die Aufsichtspflicht der Eltern bleibt unberührt. Bei einer Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) bis zu einer Nutzleistung von 11,03 kW (15 PS) muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein.
Ab einer Nutzleistung von 11,03 kW (15 PS) ist der Sportbootführerschein-See vorgeschrieben.
Der Wortlaut aller Änderungen wird im Bundesgesetzblatt Nr. 47 Teil I S. 2102 veröffentlicht und kann derzeit bei www.bgbl.de eingesehen werden.