Es gelten unabhängig der unten aufgeführten Regeln die Verordnungen und Erlasse der Stadt und des Landes Bremen bzw. Verordnungen und Erlasse der Bundesbehörden.
Link öffnet im neuen Tab: https://www.bremen.de/corona
Personen mit Corona-Krankheitszeichen wie Husten, Fieber, Schnupfen und Halsschmerzen haben keinen Zutritt zu unserer Anlage. Wir appellieren an Ihr Verantwortungsbewusstsein und danken für Ihr Verständnis.
Derzeitiger Stand der Corona-Warnstufe der Stadt Bremen:

Für die Regeln der Warnstufe 3 zitieren wir hier die Seite https://www.gesundheit.bremen.de/corona/zahlen/warnstufen-41781
- Maskenpflicht gilt im öffentlichen Personenverkehr und im Einzelhandel und überall in Innenräumen.
- Im Innenbereich von Veranstaltungen, Gastronomie, Kultureinrichtungen und Sportstätten gilt 2G. Zutritt haben hier also nur Geimpfte und Genesene. Für Veranstaltungen gibt es keine Kapazitätsbeschränkung im 2G-Model, sie müssen aber ab 1.000 gleichzeitig anwesenden Teilnehmer:innen genehmigt werden. Außerdem muss ein Hygiene- und Schutzkonzept vorgelegt werden. In Diskotheken, Bars oder in Festhallen muss zusätzlich ein negatives Testergebnis (=2G-Plus) vorgelegt werden.
- Außerhalb der eigenen Wohnung muss ein Abstand* von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.
*Ausnahmen der Abstandsregel stellen dar: - Enge Familienangehörige und alle Angehörigen eines Hausstandes
Zusammenkünfte zweier Hausstände oder von bis zu zehn Personen aus verschiedenen Hausständen, wobei Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren ausgenommen sind - Einrichtungen oder Veranstaltungen, für die der Zutritt nach dem 2G-Zugangsmodell geregelt ist
- die Ausübung von Sport
- die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
- der Unterricht und die Betreuung an Schulen, soweit das Kohortenprinzip vorgesehen ist
die Teilnahme am Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie die Nutzung von Lernplätzen der Hochschulen, der Staats- und Universitätsbibliothek sowie der Hochschule für Öffentliche Verwaltung
Info: Besonderheiten des 2G-Modells - In allen Stufen gilt Maskenpflicht außer, wenn der Betreiber oder die Betreiberin eines Betriebs oder einer Einrichtung oder die verantwortliche Person für eine Veranstaltung das 2-G-Zugangsmodell anwenden. Dann entfällt diese Pflicht.
- Bei Anwendung der 2G-Regel entfällt außerdem die Abstandspflicht.
- Für Veranstaltungen mit 2G-Regel gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen. Ein Hygiene- und Schutzkonzept muss allerdings vorgelegt werden.
Stand: 07.03.2021